Die Stichworte "Exportkontrolle", "Compliance-Management" und ähnliche sind Ihnen mit Gewissheit begegnet.

Dass es verschiedene Embargos bei dem Export in einige Länder  -und auch bei dem Import aus einigen Ländern- gibt, ist bekannt. Sicher wissen Sie auch, wo Sie sich ggf. erkundigen können.

Wissen Sie aber auch,

  • was Sie tun müssen, wenn der Zoll von Ihnen einen "Nullbescheid" verlangt?
  • dass Sie vor der Einstellung eines Praktikanten, die deutschen "Sanktionslisten" prüfen müssen?
  • dass Sie vor dem Export eines normalen "PCs mit Windows (R) -Betriebssystem" eventuell gegen ein US-Recht verstoßen könnten?
  • warum das US-(Re)-Export-Recht für Sie wichtig sein kann?
  • dass auch der Export von Wissen bzw. "Know-How" in Form von Software, Beratung, Inbetriebnahmen, Ingenieurleistungen und ähnliches der Außenwirtschaftsverordnung unterliegt?

Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung der verschiedenen Fragen und Sachverhalte.

 

 

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