Die Stichworte "Exportkontrolle", "Compliance-Management" und ähnliche sind Ihnen mit Gewissheit begegnet.
Dass es verschiedene Embargos bei dem Export in einige Länder -und auch bei dem Import aus einigen Ländern- gibt, ist bekannt. Sicher wissen Sie auch, wo Sie sich ggf. erkundigen können.
Wissen Sie aber auch,
- was Sie tun müssen, wenn der Zoll von Ihnen einen "Nullbescheid" verlangt?
- dass Sie vor der Einstellung eines Praktikanten, die deutschen "Sanktionslisten" prüfen müssen?
- dass Sie vor dem Export eines normalen "PCs mit Windows (R) -Betriebssystem" eventuell gegen ein US-Recht verstoßen könnten?
- warum das US-(Re)-Export-Recht für Sie wichtig sein kann?
- dass auch der Export von Wissen bzw. "Know-How" in Form von Software, Beratung, Inbetriebnahmen, Ingenieurleistungen und ähnliches der Außenwirtschaftsverordnung unterliegt?
Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung der verschiedenen Fragen und Sachverhalte.