"Organisatorische Fragen gehören zu den Grundsätzen des Betrieblichen Vorschlagswesens (BVW)"
Das BVW ist eine auf Dauer angelegte Einrichtung und ist damit in die Organisation der Unternehmung zu integrieren.
Bei der Gestaltung des BVWs sind rechtliche Bestimmungen sowie aufbau- und ablaufor-ganisatorische Aspekte zu beachten.
Zu den rechtlichen Bestimmungen sind in erster Linie die gesetzlichen Vorschriften und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu nennen. Den Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates unterliegen z. B. die Festlegung der Grundsätze des BVWs. Zu den Grundsätzen gehören :
. Festlegung des Teilnehmerkreises am betrieblichen Vorschlagswesen und
. Grundsätze der Prämierung u Vorschläge.
Die Mitbestimmung erstreckt sich aber z. B. nicht auf:
. Die Benennung des BVW-Beauftragten,
. Annahme eines Verbesserungsvorschlages und
. die Höhe der Prämien.
Die Aufbauorganisation des BVW setzt sich im wesentlichen aus drInstanzen zusammen. Es sind dies der BVW-Beauftragte, die Gutachter und die Bewertungskommission.
-Der BVW-Beauftragte nimmt die zentrale Funktion in der Organisation des BVWs ein. Seine Aufgabe ist es, alle in Verbindung mit dem BVW anfallenden Koordinationsarbeiten wahrzunehmen. Die Hauptaufgaben sind:
. Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter bei Fragen zum BVW, wie z. B. erneute Kontaktaufnahme mit dem Einreicher bei Unklarheiten,
. Registrierung, Bearbeitung und erste Prüfung eines Verbesserungsvorschlags,
. Weiterleitung an den bzw. die zuständigen Gutachter, sowie die Terminüberwachung,
. Vorbereitung der Sitzungen Bewertungskommissions,
. Abwicklung der Verbesserungsvorschläge nach der Entscheidung der Kommission,
. Durchführung von BVW-Werbemaßnahmen und
. Anfertigung und Auswertung von Statistiken und Kennzahlen zur Effizienzkontrolle.
- Der Gutachter wird in der Regel vom BVW-Beauftragten bestimmt, manchmal auch von der Kommission. Die Aufgabe des Gutachters besteht darin, die Verbesserungsvorschläge fachlich eindeutig, sachlich und objektiv zu begutachten. Die Gutachter sollten auch die internen Regelungen des BVWs kennen, insbesondere Kenntnisse über die Berechnung der Einsparung bzw. der Schätzung des Nutzens. Ein Problem bei der Erstellung der Gutachten ist die einheitliche Bewertung aller Verbesserungsvorschläge.
- Die Kommission sollte qualifiziert und relativ ausgewogen besetzt sein :
. Den Mitgliedern muß von der Unternehmungsleitung und den Mitarbeitern Vertrauen entgegengebracht werden.
. Das erforderliche Fachwissen und die benötigten Betriebskenntnisse müssen bei den Mitgliedern vorhanden sein.
. Die Mitglieder müssen die Kompetenz haben, um Kommissionsbeschlüsse durchzusetzen.
Die Aufgaben sind :
. Prüfung der Gutachten und Genehmigung der vorgeschlagenen Prämie,
. aktive Mitarbeit bei der Beratung der Verbesserer, Gutachter und Vorgesetzten, sowie der Unternehmensleitung bei der Planung und Gestaltung der Weiter-entwicklung des BVWs,
. Beratung des Beauftragten des BVWs bei der Erstellung des BVW-Jahresberichtes,
. Unterstützung des Beauftragten des BVWs und
. Überwachung der Realisierung der angenommenen Verbesserungsvorschläge.
Die Ablauforganisation bildet den Rahmen für die Abwicklung der Verbesserungsvorschläge von der Idee bis zur Realisierung in der Unternehmung und Prämierung bzw. Ablehnung.
Die wesentlichen Punkte für die Regelung des BVWs sind hierbei die Vorschlagswege beispielsweise:
. BVW-Briefkasten
. Betriebsrat
. BVW-Beauftragter bzw. BVW-Abteilung
. Vorgesetzter
. Kommissionsmitglieder
. Hauspost,
die Vorschlagsform.
. schriftlich (möglichst mit Vorlage)
. elektronisch (E-Mail)
. Intranet,
die Vorschlagsbearbeitung
. mit möglichst kurzer Bearbeitungsdauer und
. einheitlicher Bewertung der Verbesserungsvorschläge.
und die Vorschlagsrealisierung.
Der Bearbeitungsprozeß eines Verbesserungsvorschlages endet mit einer begründeten Ablehnung oder einer Prämierung und der Realisierung des Verbesserungsvorschlages.
Die Organisation ist dann effizient, wenn sie eine hohe Beteiligung am BVW fördert und eine kurze Bearbeitungszeit des Verbesserungsvorschlages in der Ablauforganisation ermöglicht.
Praxisnahe, übersichtliche und leicht durchzusetzende Regelungen sind essentiell.